Eine einmalige Gelegenheit – Weekend- und Ferienhaus mitten auf der St. Petersinsel!
Dieses ausserordentlich charmante, wenn auch sehr einfache Weekend- und Ferienhäuschen liegt an einzigartiger Lage mitten im Naturschutzgebiet der St. Petersinsel im Bielersee. Das Haus misst ca. 5 × 3,50 m und wird durch einen Anbau von 1 × 4 m ergänzt. Zur Liegenschaft gehören insgesamt fast 5 500 m² Land – ein rund 15 Meter breiter Landstreifen, der sich quer über die Insel vom Südufer bis ans Nordufer erstreckt (Parzellen Nr. 1493 und 1304, Gemeinde Twann-Tüscherz).
Das Grundstück liegt im Naturschutz-, Moorschutz- und Vogelschutzgebiet der St. Petersinsel. Am Südufer befinden sich in diesem Bereich rund zwanzig nebeneinanderliegende Privatgrundstücke mit kleinen Weekendhäusern. Das Häuschen steht nur etwa 30 Meter vom Seeufer entfernt. Zum Grundstück gehört zudem ein Bootssteg, der jedoch nicht für die dauerhafte Stationierung eines Bootes geeignet ist.
Von der Gesamtfläche entfallen rund 650 m² auf den <
Die Liegenschaft ist vom Heidenweg in Erlach aus mit dem Auto erreichbar oder per Boot über den Bielersee. Von der Schiffsanlegestelle <<St. Petersinsel Nord>> beträgt der Fussmarsch ca. 20 Minuten. Strom- und Wasseranschluss sind nicht vorhanden; die sanitäre Einrichtung beschränkt sich auf eine "Campingtoilette". Für Strom eignen sich ein Generator oder mobile Solarpanels mit 12-Volt-Batterie. Wasser kann am Eingang des Heidenwegs in Erlach oder an der Tankstelle im Hafen Lüscherz bezogen werden.
Zum Angebot gehören diverse Gebrauchsgegenstände dazu: Ein motorisiertes Schlauchboot (Zodiac, 3.10 Meter, 8 PS) / Stromgenerator Honda 1000 Watt / Rasenmäher / Fahrrad, diverse Gartengeräte, Sonnenschirme, Stühle, ein Tisch sowie weitere praktische Utensilien in und um das Haus.
Eine seltene Gelegenheit für Naturliebhaber, die Ruhe, Ursprünglichkeit und eine einmalige Lage inmitten geschützter Natur zu schätzen wissen.
Rechtliche Aspekte zum Naturschutzgebiet und Uferschutzzone.
Ein Bundesgerichtsurteil 1C_515/2012 und 1C_517/2012 vom 5. September 2013 bestimmte folgendes:
Strikte Schutzbestimmungen:
Das Gebiet ist landschaftlich und historisch geschützt, deshalb braucht jede bauliche Änderung (auch am Uferbereich) eine Baubewilligung.
Kein Wiederaufbau nach Zerstörung:
Falls das Häuschen zerstört wird (z. B. durch Brand), darf es nicht neu errichtet werden.
Nur Erhalt, keine Erweiterung:
Erlaubt sind nur Massnahmen zur Erhaltung und Modernisierung, soweit diese nötig sind, um die normale Lebensdauer des bestehenden Gebäudes zu sichern.
→ Das schliesst Ausbauten, Vergrösserungen und wesentliche Umbauten aus.
"Normale Lebensdauer":
Darunter versteht man im Bauwesen die Zeitspanne, in der ein Gebäude bei sachgemässer Instandhaltung funktionstüchtig bleibt. Reparaturen, Ersatz schadhafter Bauteile oder zeitgemässe Modernisierungen (z. B. neue Fenster) sind erlaubt – Luxus- oder Flächengewinne hingegen nicht.
Mehr Angaben auf Anfrage.
Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No dataSt. Petersinsel
3235 Erlach (BE)