Gewerbezone
Gewerbezone GE § 15
Nutzung:
Zweck der Zone
Bestimmt für Dienstleistungsbauten, gewerbliche und kleinindustrielle Bauten.
Wohnungen sind nur für standortgebundenes Personal und Betriebsinhaber zulässig.
Lager:
Nicht zulässige Lager
Reine Lagerbauten (z.B. Hochregal-Lager) ohne Produktionsstätte
Fensterlose Bauten
Verteilzentren
Reine Umschlagplätze und Ablagerungen
Zulässige Betriebe
Betriebsarten:
Mässig störende Betriebe sind zulässig.
Abstände
Gebäudeabstände:
Bauten desselben Betriebs müssen einen Abstand von mindestens 7,00 m einhalten, vorbehaltlich anderslautender feuerpolizeilicher Vorschriften.
Gestaltung der Bauten
Planungsabstimmung:
Bauvorhaben müssen im Entwurfsstadium bezüglich Situation, Bauvolumen und Fassadengestaltung mit der Baubehörde abgesprochen werden.
Die Gemeinde bietet kostenlose beratende Unterstützung für Projektverfasser.
Material, Farben:
Material- und Farbwahl
Material- und Farbgestaltung sind rechtzeitig im gegenseitigen Einvernehmen abzusprechen, damit klare Angaben im definitiven Baugesuch vorliegen.
Bepflanzungen
Grünflächen:
Mindestens 10 % der Grundstücksfläche im Erdgeschoss müssen als Grünanlage bepflanzt und erhalten werden.
Rastersteinplätze zählen nicht als Bepflanzungsfläche.
Ein Bepflanzungsplan ist einzureichen.
Bepflanzung zur offenen Landschaft:
Gebäude müssen zur offenen Landschaft hin mit einheimischen Bäumen und Großsträuchern abgeschirmt werden. Die Gestaltung soll durch hochstämmige Baumgruppen aufgelockert werden.
Beratende Mitwirkung der Gemeindeorgane wird angeboten.
Flachdächer:
Dachbegrünung: Die Flachdächer über 500 m² müssen mit einer Extensivbepflanzung begrünt werden.
Diese Darstellung bietet eine klare Übersicht über die Regelungen und Anforderungen der Gewerbezone GE.
Gebäude:
Es besteht bereits ein Gebäude. Für weitere Informationen können Sie mich gerne unter Mobile 079 741 88 88 oder kocher@immostema.ch kontaktieren.
Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No data5436 Würenlos (AG)