Grundstück mit unverbaubarer Aussicht
Warum Sie diese Immobilie lieben werden
Atemberaubende Panoramaaussicht
Keine Architekturverpflichtung
Ruhige Wohngegend
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Das nach Westen abfallende Grundstück (starke Hanglage) befindet sich im nördlichen Teil der Gemeinde. Die Aussicht ist atemberaubend und unverbaubar. Die östliche Parzellengrenze stösst an die Giebenacherstrasse (Kantonsstrasse), die westliche an den oberen Rainweg (Quartierstrasse) an.
Die Parzelle weist eine Fläche von 613 m2 in der Wohnzone W1 auf.
Es besteht keine Architekturverpflichtung.
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