Bauparzelle ohne Bauwerke, ruhig gelegen, nahe bei den Annehmlichkeiten und mit einer atemberaubenden Aussicht.
Ein Projekt für ein individuelles Einfamilienhaus wurde realisiert und eine Baugenehmigung wurde erteilt.
Die folgenden Elemente stammen aus der Gemeindereglementierung:
COS nach Reglement 0,12, also 183 m2 auf dem Boden.
Maximale Höhe der Fassaden 6 m auf der Sablière.
Anzahl der autorisierten Ebenen:
Wenn die Fläche größer als 80 m2 ist, ist die Anzahl der Ebenen auf zwei begrenzt:
- zwei unter der Sablière und ohne bewohnbare Dachboden oder
- eine unter der Sablière und bewohnbarer Dachboden.
Maximale Anzahl an Wohnungen;
- Zwei
Abstand zu den Grenzen 6 m von den nicht Hauptfassaden und 8 m von der Hauptfassade
Der COS (Koeffizient der Bodennutzung) entspricht dem Verhältnis zwischen der vom Gebäude eingenommenen Bodenfläche und der Fläche der Parzelle.
In Anbetracht der in der Villenzone gelegenen Fläche von 1'521 m2 beträgt die Bruttogeschossfläche (bestimmt nach den oben genannten Elementen) 366 m2, während die maximale Bodenfläche (bestimmt nach dem COS) 183 m2 beträgt.
Die oben genannten Elemente würden beispielsweise den Bau einer großen Villa mit einem Gesamtvolumen von 1'922 m3 ermöglichen. Ihre Nettofläche wäre somit (366 m2 x 0,90, um die Wände abzuziehen) = 329 m2.
Die Parzelle ist bebaubar mit einer gültigen Baugenehmigung.
Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No dataChemin De La Chiésaz
1806 St-Légier-La Chiésaz (VD)