**ALVISTA |**Der Ort. Die Aussicht. Ihre Vision.
Unverbaubare Aussicht. Absolute Ruhe. Und seltenes Neubaupotenzial.
Inmitten weitläufiger Wiesen und angrenzend an Wald präsentiert sich die freistehende Parzelle an der Grabeneggstrasse 15 in Galgenen als einzigartige Gelegenheit für Menschen mit Weitblick – im wörtlichen wie im übertragenen Sinn.
Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone und ist aktuell mit einem sanierungsbedürftigen Altbau bebaut. Dank der erhöhten Lage eröffnet sich eine spektakuläre Panoramasicht über Lachen, den oberen Zürichsee bis nach Rapperswil, weiter zum Bachtel, über den Bezirk March, das Linthgebiet sowie die umliegende Hügellandschaft.
Diese Aussicht gilt als dauerhaft unverbaubar, sowohl aufgrund der Topografie als auch wegen der Zonenzugehörigkeit: Die Parzelle liegt inmitten von nicht überbaubaren Flächen der Landwirtschaftszone, ohne angrenzende Bauzonen oder Nachbarhäuser.
Lage & Erreichbarkeit
Die Parzelle liegt ca. 10 Fahrminuten oberhalb des Dorfzentrums von Galgenen, in absoluter Alleinlage auf rund 910 Metern über Meer. Die Zufahrt ist über eine Privatstrasse gesichert und ganzjährig möglich. Trotz der dezentralen Lage sind Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, der Autobahnanschluss sowie der Bahnhof Siebnen-Wangen in 10 bis 15 Autominuten erreichbar. Wer naturnah wohnen möchte und gleichzeitig eine gewisse Erreichbarkeit schätzt, findet hier eine seltene Kombination aus Abgeschiedenheit und Anbindung.
Baurechtliche Ausgangslage & Projektpotenzial
Die bestehende Liegenschaft stammt aus dem Jahr 1970 und gilt baurechtlich als sogenannt altrechtliches Gebäude. Gemäss der raumplanerischen Vorabklärung des Amts für Raumentwicklung des Kantons Schwyz vom 15. April 2025 besteht die Möglichkeit, das Gebäude zu erneuern, energetisch zu sanieren, massvoll zu erweitern oder wiederaufzubauen.
Dabei ist eine Erweiterung der anrechenbaren Bruttogeschossfläche (aBGF) um bis zu 30 % zulässig, ebenso eine Erweiterung der Gesamtnutzfläche (GNF), sofern das Erscheinungsbild in den wesentlichen Zügen erhalten bleibt.
Eine Vorabklärung beim Amt für Raumentwicklung des Kanton Schwyz basierend auf einer Machbarkeitsstudie liegt vor. Eine Projektidee basierend auf dieser Vorabklärung wurde erstellt und kann bei Interesse in Zusammenarbeit mit dem involvierten Architekten weiterverfolgt bzw. weiterentwickelt werden. Selbstverständlich steht es der Käuferschaft auch frei, ein eigenes neues Projekt mit einem Architekten ihrer Wahl zu entwickeln.
Das Angebot im Überblick
Hinweis:
Der ausgeschriebene Verkaufspreis bezieht sich ausschliesslich auf das Grundstück mit bestehendem Altbau. Die Kosten für den Rückbau sowie ein allfälliger Neubau sind im Preis nicht enthalten und vom Käufer zu tragen. Die Umsetzung eines Neubaus oder einer Erweiterung bedarf einer formellen Baueingabe und Genehmigung durch die Gemeinde Galgenen und die zuständigen kantonalen Stellen. Eine vertiefte Projektentwicklung wird in enger Abstimmung mit den Behörden empfohlen.
Immobilitas AG, Thomas Grüninger
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Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No dataGrabeneggstrasse 15
8854 Galgenen (SZ)