Gewerbezone GE § 15
Nutzung:
Zweck der Zone
Bestimmt für Dienstleistungsbauten, gewerbliche und kleinindustrielle Bauten.
Wohnungen sind nur für standortgebundenes Personal und Betriebsinhaber zulässig.
Lager:
Nicht zulässige Lager
Reine Lagerbauten (z.B. Hochregal-Lager) ohne Produktionsstätte
Fensterlose Bauten
Verteilzentren
Reine Umschlagplätze und Ablagerungen
Zulässige Betriebe
Betriebsarten:
Mässig störende Betriebe sind zulässig.
Abstände
Gebäudeabstände:
Bauten desselben Betriebs müssen einen Abstand von mindestens 7,00 m einhalten, vorbehaltlich anderslautender feuerpolizeilicher Vorschriften.
Gestaltung der Bauten
Planungsabstimmung:
Bauvorhaben müssen im Entwurfsstadium bezüglich Situation, Bauvolumen und Fassadengestaltung mit der Baubehörde abgesprochen werden.
Die Gemeinde bietet kostenlose beratende Unterstützung für Projektverfasser.
**Material, Farben:
**Material- und Farbwahl
Material- und Farbgestaltung sind rechtzeitig im gegenseitigen Einvernehmen abzusprechen, damit klare Angaben im definitiven Baugesuch vorliegen.
Bepflanzungen
Grünflächen:
Mindestens 10 % der Grundstücksfläche im Erdgeschoss müssen als Grünanlage bepflanzt und erhalten werden.
Rastersteinplätze zählen nicht als Bepflanzungsfläche.
Ein Bepflanzungsplan ist einzureichen.
Bepflanzung zur offenen Landschaft:
Gebäude müssen zur offenen Landschaft hin mit einheimischen Bäumen und Großsträuchern abgeschirmt werden. Die Gestaltung soll durch hochstämmige Baumgruppen aufgelockert werden.
Beratende Mitwirkung der Gemeindeorgane wird angeboten.
**Flachdächer:
**Dachbegrünung: Die Flachdächer über 500 m² müssen mit einer Extensivbepflanzung begrünt werden.
Diese Darstellung bietet eine klare Übersicht über die Regelungen und Anforderungen der Gewerbezone GE.
Es besteht bereits ein Gebäude. Für weitere Informationen können Sie mich gerne unter Mobile 079 741 88 88 oder [email protected] kontaktieren.
Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No data5436 Würenlos (AG)