Gewerbezone
Gewerbezone GE § 15
**Nutzung:**Zweck der ZoneBestimmt für Dienstleistungsbauten, gewerbliche und kleinindustrielle Bauten.Wohnungen sind nur für standortgebundenes Personal und Betriebsinhaber zulässig. **Lager:**Nicht zulässige LagerReine Lagerbauten (z.B. Hochregal-Lager) ohne ProduktionsstätteFensterlose BautenVerteilzentrenReine Umschlagplätze und AblagerungenZulässige Betriebe
**Betriebsarten:**Mässig störende Betriebe sind zulässig.Abstände
**Gebäudeabstände:**Bauten desselben Betriebs müssen einen Abstand von mindestens 7,00 m einhalten, vorbehaltlich anderslautender feuerpolizeilicher Vorschriften.Gestaltung der Bauten
**Planungsabstimmung:**Bauvorhaben müssen im Entwurfsstadium bezüglich Situation, Bauvolumen und Fassadengestaltung mit der Baubehörde abgesprochen werden.Die Gemeinde bietet kostenlose beratende Unterstützung für Projektverfasser.
**Material, Farben:**Material- und FarbwahlMaterial- und Farbgestaltung sind rechtzeitig im gegenseitigen Einvernehmen abzusprechen, damit klare Angaben im definitiven Baugesuch vorliegen.Bepflanzungen
**Grünflächen:**Mindestens 10 % der Grundstücksfläche im Erdgeschoss müssen als Grünanlage bepflanzt und erhalten werden.Rastersteinplätze zählen nicht als Bepflanzungsfläche.Ein Bepflanzungsplan ist einzureichen.
**Bepflanzung zur offenen Landschaft:**Gebäude müssen zur offenen Landschaft hin mit einheimischen Bäumen und Großsträuchern abgeschirmt werden. Die Gestaltung soll durch hochstämmige Baumgruppen aufgelockert werden.Beratende Mitwirkung der Gemeindeorgane wird angeboten.
**Flachdächer:**Dachbegrünung: Die Flachdächer über 500 m² müssen mit einer Extensivbepflanzung begrünt werden.Diese Darstellung bietet eine klare Übersicht über die Regelungen und Anforderungen der Gewerbezone GE.
Gebäude:
Es besteht bereits ein Gebäude. Für weitere Informationen können Sie mich gerne unter Mobileoder kontaktieren.
Immostema AG
Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No data5436 Würenlos (AG)