Beschreibung
Wir vermieten im Grünen diese moderne Attika-Wohnung Brutto-Geschossfläche ca. 150m2, Netto- Wohnfläche ca. 122m2 mit Dachterrasse ca. 108m2, nach Vereinbarung.
Gut zu wissen:
- Der Lift im Haus, fährt Sie direkt in die Attikawohnung.
- Minergie Haus, um dabei möglichst wenig Wärme zu verlieren, wird die frische Luft über einen Wärmetauscher durch die Abluft erwärmt, um ein optimales Wohngefühl zu erreichen.
- Bodenheizung in der ganzen Wohnung, mit Wärmethermostaten.
- Offene, moderne Küche mit integrierter Glas-Bartheke
- Eingang/Wohnen/ Küche und Essbereich ca. 74m 2, mit Keramikboden.
- Elternzimmer ca. 22m 2, mit begehbarer offener Kleiderablage und eigenem Badezimmer ca. 8 m 2 mit Dusche, Bad / WC und einem grossen Waschtisch mit Unterbauschubladen. Der direkte Zugang vom Elternzimmer und beim integrierten Badezimmer auf die Dachterrasse, rundet die Exklusivität der Ruhezone in der Wohnung ab.
- Zweites Zimmer (Kind1) umfasst ca. 22m 2, verfügt auch über einen direkten Zugang zur Dachterrasse.
- Beim Elternzimmer und beim zweiten Zimmer (Kind1) sind Laminatböden verlegt.
- Neben dem Elternzimmer und neben dem zweiten Zimmer (Kind1), befindet sich eine Nasszelle (WC/ Dusche).
- Beim Eingangsbereich befinden sich Einbauschränke mit integrierter Beleuchtung und eine Garderobe.
- Die Wohnungslüftung neben der Eingangstüre ist in einem Einbauschrank (versteckt) installiert.
- Die Doppelgarage verfügt über einen direkten Zugang zum Haus.
- Zur Attikawohnung gehört eine eigene Waschküche mit integriertem Trockenraum. (Auf der Ebene, wo die Garagen den Zugang zum Haus haben.) Die Waschküche ist ausgestattet mit Waschmaschine / Tumbler und einem Lufttrockner Typ <>
- Zur Attikawohnung gehört ein Kellerabteil im Luftschutzraum
Ihr Standortvorteil: In Kreuzlingen
Sie wohnen in der Nähe von den Einkaufscenter und in der Nähe der ÖV-Haltestellen.
Der Blick auf und über den Bodensee, ist hervorragend
Eine Besichtigung lohnt sich! Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
Voraussetzung für einen Mitvertragsabschluss:
Die Exklusivität der Wohnung zusammen mit dem entsprechenden Mietpreis, gebietet es, dass vor einem Abschluss eines Mitvertrages, der zukünftige Mieter, dem Vermieter seine Bonität offen zu legen hat.