Falls Sie sich bereits schon einmal mit dem Gedanken beschäftigt haben, Ihren Wohnsitz aus praktischen Gründen oder altershalber zu wechseln, sei es, weil Ihnen das Einfamilienhaus zu gross oder zu aufwändig ist oder weil Ihre heutige Wohnung nicht geeignet ist, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnsituation zu verändern.
Die gute Zugänglichkeit sowie die zweckmässige, altersgerechte Wohnungsgestaltung erfüllen alle Anforderungen, die für ein angenehmes Wohnen erforderlich sind.
Ein Aufenthaltsraum steht allen Mietern und Besuchern zur Verfügung. Er bietet sich an, sich zu treffen für gemeinsame Essen, gesellige Anlässe, Geburtstagsfeiern, Kurse und weitere Aktivitäten.
Dank der genossenschaftlichen Wohnform dürfen Sie mit angemessenen und stabilen Mietkosten rechnen, denn die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemäss Statuten gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Als Genossenschaftsmitglied verfügen Sie zudem über ein Mitspracherecht.
Mieterinnen und Mieter sind gemäss den Statuten verpflichtet, einen unverzinslichen Pflichtanteil einzubringen.
(Pflichtanteil für eine 2.5-Zi-Wo = Fr. 25'000.--) (Pflichtanteil für eine 3.5-Zi-Wo = Fr. 35'000.--)
Nach Auszug aus der Mietwohnung wird der Pflichtanteil zurückbezahlt.
Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No dataLaufenweg 5
4225 Brislach (BL)