Dieses alte Bauernhaus ist perfekt für den kleinen Traum von einem ländlichen Leben! Es steht in Doppleschwand, einem idyllischen Ort im Herzen der Schweizer Natur. Der Standort ist einfach, aber das Haus hat noch viel Potential, das auf Ihre Ideen wartet.
Die Umgebung ist grün und ruhig, ein idealer Platz zum Entspannen. Eine Bus-Haltestelle ist in der Nähe, so dass Sie immer leicht ins Dorf oder in die Stadt kommen. Auf dem Grundstück gibt es eine Terrasse, einen Garten, einen Sitzplatz und auf Wunsch kann sogar der alten Bauernhof wiederbelebt werden! Das Haus bietet gute Sonneneinstrahlung während des ganzen Jahres.
Der Blick aus dem Fenster ist atemberaubend - ein ungestörter Panoramablick auf die umliegenden Berge, Felder und Wälder. Ein kleiner Traum für jeden, der nach Ruhe und Natur sucht!
Grundstückgrösse
Das neu zu gründende Grundstück wird eine Fläche von rund 1'100 m2 umfassen.
Optionen
Falls Sie Tiere halten möchten, könnte das neue Grundstück eine Fläche von rund 6'000 m2 umfassen, wovon rund 3'500 m2 als Weiden oder Heumatten nutzbar sind.
Das Ferienhaus kann je nach Vorliebe auch erworben werden. Auf Wunsch kann auch Wald dazu gekauft werden.
Gebäude
Die Wasserversorgung ist dank einer eigenen Quelle gesichert.
Wohnhaus - Geb. Nr. 61 (Grundmass ca. 13.5 x 9.0 m)
Das alte Bauernhaus ist zurzeit nicht bewohnt und ist als schützenswertes Gebäude im kantonalen Bauinventar erfasst. Die Wiederinbetriebnahme der Wohnnutzung ist möglich. Auch ist eine vollständige Zweckänderung der angebauten Scheune denkbar. So könnte diese zu Wohnflächen, Lagerflächen oder für die hobbymässige Tierhaltung genutzt werden.
Angebaute Scheune- Geb. Nr. 61a (Grundmass ca. 13.0 x 10.0 m)
Es handelt sich um eine klassische Scheune, welche jedoch nicht mehr in Betrieb ist. Teile der Bühne werden als Lagerraum genutzt. Das Volumen ist gigantisch und bietet Platz für Ihre Ideen.
Ferienhaus - Geb. Nr. 61b (Grundmass ca. 8.0 x 7.0 m) und angebauter Schopf (ca. 8.0 x 7.0 m)
Das Ferienhaus ist altrechtlich und kann als Ferienhaus vermietet oder allenfalls zur ganzjährigen Nutzung umgewandelt werden. Je nach Vorliebe der Käuferschaft kann das Gebäude auch als Hobbyraum oder zu Lagerraum umgenutzt werden. Raumplanungsrechtliche Abklärungen sind diesbezüglich am Laufen.
Vorgehen und Bewerbung
Bei Interesse melden sie sich per E-Mail an [email protected] mit einer kurzer Beschreibung Ihrer Ausgangslage und Ihrer Motivation. Wir bitten Sie unangekündigte Besuche der Liegenschaft zu unterlassen. Individuelle Besichtigungen werden zu gegebener Zeit für Interessierte organisiert.
Wichtige Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen
Bodenrecht (falls zusätzlich zum Haus Land gekauft wird)
Der Erwerb dieses landwirtschaftlichen Grundstückes erfordert eine Erwerbsbewilligung der kantonalen Bodenrechtsbehörde. Die Käuferschaft muss das Grundstück künftig selbst bewirtschaften. An die Selbstbewirtschaftung werden hohe Anforderungen gestellt. Damit beim Erwerb zur Nebenerwerbslandwirtschaft die Glaubhaftigkeit der Selbstbewirtschaftung belegt werden kann, benötigt die Behörde ein Bewirtschaftungskonzept. Die zuständige Behörde stellt ihre Prüfung in Bezug auf die Selbstbewirtschaftung in erster Linie auf die Ausbildung, die Erfahrung und die Glaubhaftigkeit ab.
Raumplanung
Da die Liegenschaft ausserhalb der Bauzone liegt, richtet sich die Nutzungsmöglichkeit nach Art. 24 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG). Falls Sie bauliche Veränderungen am Kaufobjekt vornehmen möchten, beachten Sie bitte die Wegleitung der kantonalen Raumplanungsbehörde:
Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone
Bitte beachten Sie folgende Kapitel:
Das Haus ist noch nicht an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen. Der Anschluss müsste jedoch aufgrund der Gewässerschutzvorschriften erfolgen. Die Leitung der öffentlichen Kanalisation verläuft rund 90 Meter nördlich des Wohnhauses.
Denkmalpflege / Bauinventar
Das Bauernhaus sowie die angebaute Scheue ist nach Art. 24d Abs. 2 Raumplanungsgesetzes (RPG) zu beurteilen. Gemäss Art. 24d Abs. 2 RPG kann das kantonale Recht vollständige Zweckänderungen von als schützenswert anerkannten Bauten und Anlagen zulassen, sofern diese von der zuständigen Behörde unter Schutz gestellt worden sind und ihre dauernde Erhaltung nicht anders sichergestellt werden kann. Bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen sind bewilligungspflichtig und erfordern zudem die Zustimmung durch die kantonale Denkmalpflege.
Auszug Bauinventar: <<Das Bauernhaus Hofure ist ein bemerkenswerter und heute seltener Vertreter eines Vielzweckbaus, der sein äusseres Erscheinungsbild und wohl einen grossen Teil seiner originalen Bausubstanz erhalten hat. Der Bau besitzt einen ausgezeichneten Situationswert, das ihn gleichsam zu einem landschaftsprägenden Element macht.>>
Energy consumption
No dataGreenhouse gas emmissions
No dataHochfuhren 1
6112 Doppleschwand (LU)