Vollmacht, mit der eine Person eine andere Person verpflichtet, etwas in ihrem Namen zu tun (im Namen der ersten Person, genannt der Auftraggeber). Im Immobilienbereich handelt es sich um einen bilateralen Vertrag zwischen einem Immobilieneigentümer und einem Immobilienmakler oder einer Immobilienagentur; Der Eigentümer betraut den Makler mit der Verantwortung für den Verkauf seiner Immobilie (Grundstück des Eigentümers). Dieses Mandat kann exklusiv oder nicht exklusiv sein.